Frequently Asked Questions (FAQ)
I. Grundlagen & Organisation
Was ist das Ziel der Arbeitsmedizin? Im Fokus steht die Gesundheitserhaltung. Es geht nicht um die Behandlung akuter Infekte, sondern um die Prävention: Wie verhindern wir Berufskrankheiten und Unfälle? Zudem unterstützt die Arbeitsmedizin bei der Rückkehr in den Job nach längerer Krankheit (Wiedereingliederung).
Muss jeder Betrieb einen Betriebsarzt haben? Ja, laut Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sind Arbeitgeber verpflichtet, eine betriebsärztliche Betreuung sicherzustellen. Für kleinere Betriebe (bis 50 Mitarbeiter) gibt es unter bestimmten Bedingungen das sogenannte "Unternehmermodell", bei dem der Chef den Arbeitsschutz teils selbst steuert.
Welche Qualifikation hat ein Betriebsarzt? Es handelt sich um Mediziner mit der Facharztbezeichnung für Arbeitsmedizin oder Zusatzbezeichnungen im Bereich Betriebsmedizin. Sie verfügen über spezielles Wissen zu Arbeitsabläufen und deren Wirkung auf den menschlichen Körper.
II. Rollen und Befugnisse
Wem gegenüber ist der Betriebsarzt weisungsgebunden? Niemandem. Ein Betriebsarzt ist in seiner medizinischen Beurteilung komplett unabhängig und weisungsfrei (§ 8 ASiG). Er ist nicht Teil der betrieblichen Hierarchie und darf nicht wie ein klassischer Vorgesetzter agieren.
Darf der Betriebsarzt die Krankschreibung eines Mitarbeiters prüfen? Nein. Er hat nicht die Aufgabe, eine Arbeitsunfähigkeit zu kontrollieren oder "Detektiv" für den Chef zu spielen. Bestehen Zweifel an einer Krankschreibung, muss der Arbeitgeber den Medizinischen Dienst (MDK) der Krankenkasse einschalten.
Wie erfährt der Arzt von den Bedingungen vor Ort? Der Arbeitgeber muss dem Arzt Einblick in die Gefährdungsbeurteilungen gewähren und ihm den Zugang zu allen Arbeitsbereichen ermöglichen (Betriebsbegehungen), damit dieser die Belastungen (Lärm, Stoffe, Ergonomie) einschätzen kann.
III. Vorsorge und Untersuchungen
Welche Arten von Vorsorgen gibt es?
- Pflichtvorsorge: Muss zwingend erfolgen (z.B. bei Arbeiten mit Gefahrstoffen). Ohne diese darf die Tätigkeit nicht ausgeführt werden.
- Angebotsvorsorge: Der Chef muss sie anbieten (z.B. bei Bildschirmarbeit), der Mitarbeiter entscheidet selbst über die Teilnahme.
- Wunschvorsorge: Mitarbeiter können jederzeit um einen Termin bitten, wenn sie glauben, dass die Arbeit ihre Gesundheit belastet.
Was sind "Gefährdungsfaktoren"? Das sind alle Einflüsse, die im Job krank machen können. Dazu gehören physische Faktoren (Hitze, Lärm, schwere Lasten), chemische Stoffe (Gase, Stäube) oder biologische Einflüsse (Infektionsgefahren).
Was passiert bei einem Verdacht auf eine Berufskrankheit? Sobald der Arbeitgeber Anzeichen bemerkt, dass ein Mitarbeiter durch die Arbeit gesundheitliche Probleme bekommt, ist er gesetzlich verpflichtet, dem Betroffenen umgehend eine ärztliche Vorsorge anzubieten (§ 5 ArbMedVV).
IV. Datenschutz und Kosten
Was erfährt die Personalabteilung über mich? Nichts über Ihre Diagnosen. Die Schweigepflicht gilt hier wie bei jedem anderen Arztbesuch. Der Arbeitgeber bekommt nur eine Bestätigung, dass die Vorsorge stattgefunden hat und ob aus medizinischer Sicht Anpassungen am Arbeitsplatz nötig sind.
Wer bezahlt den Betriebsarzt? Sämtliche Kosten für die gesetzlich vorgeschriebene Betreuung, Vorsorgeuntersuchungen und notwendige Impfungen trägt der Arbeitgeber. Die Kosten hängen dabei von der Mitarbeiterzahl und dem Risikoprofil des Betriebs (Gefährdungsgruppe) ab.
Kann der Betriebsarzt mich krankschreiben? Normalerweise nicht. Er berät und untersucht, aber Rezepte oder gelbe Zettel (AU) stellt weiterhin die Hausarztpraxis aus.